Das haben wir uns zur Aufgabe gemacht:
Ihr Recht – unser Ziel

Rechtsanwaltsvergütung

Außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit
Die Abrechnung unserer Leistungen erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer mit Ihnen geschlossenen Vergütungsvereinbarung.

In § 4 Abs. 2 des RVG ist gesetzlich vorgeschrieben, dass in Gerichtsverfahren die Vergütung nicht unterhalb der gesetzlichen Gebühren liegen darf, die nach dem RVG bestimmt werden.

Im Übrigen kann die Vergütung frei ausgehandelt werden. Wir bieten Ihnen je nach Fallgestaltung und Tätigkeitsaufwand einen Festpreis, eine Abrechnung nach Zeitaufwand oder eine Kombination aus beidem an.

Bei einer Abrechnung nach dem RVG richtet sich die Höhe der Vergütung nach dem Wert, des der anwaltlichen Tätigkeit zugrunde liegenden Sachverhaltes (Gegenstandswert).

Die Kosten für die anwaltliche Tätigkeit hängen stark von der Bedeutung und Schwierigkeit des Falles und vom Bearbeitungsaufwand ab und werden individuell ermittelt.

Erstberatung
Eine Erstberatung (als Verbraucher) bieten wir Ihnen pauschal für maximal EUR 190,00 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, derzeit 19 %, an. Die Höhe der Erstberatungsgebühr variert von Fall zu Fall.

Rechtsschutzversicherung
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, führen wir für Sie als kostenlose Serviceleistung die gesamte Korrespondenz mit Ihrer Versicherungsgesellschaft, von der Einholung der Deckungszusage bis hin zur Abrechnung von Kostenübernahmeansprüchen.

Beratungshilfe / Prozesskostenhilfe
Für gerichtliche Auseinandersetzungen besteht die Möglichkeit, auf Antrag Verfahrenskostenhilfe zu erhalten, wenn Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind, die Kosten der Prozessführung in vollem Umfang aufzubringen.