Neues Reiserecht seit 01.07.2018
Das neue Reiserecht ist am 1. Juli 2018 in Kraft getreten und auf alle ab diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Verträge anzuwenden.
Das neue Reiserecht ist am 1. Juli 2018 in Kraft getreten und auf alle ab diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Verträge anzuwenden.
Die Arbeitnehmer empfanden es als zutiefst ungerecht: Wenn sie infolge langer Erkrankung nicht den Jahresurlaub antreten konnten, verfiel der Urlaubsanspruch für diesen Zeitraum.