Die Abmahnung im Arbeitsrecht
Mit einer Abmahnung rügt der Arbeitgeber das konkrete Fehlverhalten eines Arbeitnehmers und warnt ihn mit einer Kündigungsandrohung vor weiteren Verstößen.
Mit einer Abmahnung rügt der Arbeitgeber das konkrete Fehlverhalten eines Arbeitnehmers und warnt ihn mit einer Kündigungsandrohung vor weiteren Verstößen.
Eine Abfindung ist die einmalige außerordentliche Zahlung, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Entschädigung für den Verlust seines Arbeitsplatzes und der damit verbundenen Verdienstmöglichkeiten erhält.