Pflichtteil? Immer wieder Pflichtteil!

In der täglichen Praxis wird immer wieder die Frage gestellt, wie ein Pflichtteilsberechtigter – meist ein Abkömmling, selten der Ehegatte – vom Erblasser durch letztwillige Verfügung oder/und durch Verfügung unter Lebenden so gestellt werden kann, dass er im Todesfall möglichst wenig Vermögen erhält.

Erbschaft und Vermächtnis

Oft beginnen die Schwierigkeiten nach einem Erbfall erst mit dem Auffinden eines Testamentes. Viele Erblasser verwenden in ihren letztwilligen Verfügungen Formulierungen, die für Außenstehende nicht eindeutig erkennen lassen, was der Erblasser mit seinem Testament tatsächlich erreichen wollte.